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Um prüfen zu können, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht, füllen Sie bitte folgende Felder aus:
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Hat eine Indexierung stattgefunden?
Erläuterungen & FAQs
Auf Basis aktueller höchstgerichtlicher Entscheidungen prüfen wir derzeit die Möglichkeit, zu viel gezahlte Mietzinserhöhungen rückzufordern, die auf unwirksamen Indexklauseln in Mietverträgen beruhen.
Grundlage ist die Tatsache, dass viele Mietverträge sogenannte Indexklauseln enthalten, die eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die Inflation vorsehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jedoch in mehreren Fällen entschieden, dass diese Klauseln rechtlich nicht wirksam sind – z. B. weil sie unklar oder intransparent formuliert wurden.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihr Mietvertrag eine solche Klausel enthält, könnten Sie Anspruch auf eine Rückzahlung bereits erfolgter Mietzinserhöhungen haben – auch dann, wenn das Mietverhältnis inzwischen beendet wurde. Je nach Dauer des Mietverhältnisses und Höhe der Anpassungen kann es dabei um mehrere tausend Euro gehen. Ein Beispiel: In einem unserer Partnerkanzleien betreuten Fall wurde ein Mieter rückwirkend über 12.000 € an unzulässig erhöhtem Mietzins rückerstattet – allein aufgrund der Unwirksamkeit der verwendeten Indexklausel.
Was benötigen wir? Für die Vorprüfung reichen zunächst folgende Unterlagen: Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail), der vollständige Mietvertrag, sowie (falls vorhanden) Schreiben zur Mietzinsanpassung bzw. Indexerhöhung
Welche Vermieter sind betroffen? Unsere Prüfung richtet sich nicht nur gegen einzelne Vermieter. Die OGH-Entscheidungen betreffen zahlreiche Mietverträge verschiedenster Anbieter – darunter Genossenschaften, gewerbliche Vermieter, Private, aber auch Gemeindewohnungen. Entscheidend ist der Inhalt der Indexklausel – nicht, wer Ihr Vermieter ist.
Mehrere Mietverhältnisse gehabt? Kein Problem. Wenn Sie mehrere Mietverhältnisse (auch vergangene) hatten, können Sie für jedes einzeln eine Rückforderung prüfen lassen. Nutzen Sie dazu einfach die Option „Weiteren Mietvertrag hinzufügen“ im Formular.
Muss das Mietverhältnis noch laufen? Nein – auch bei beendeten Mietverhältnissen können Sie Ansprüche geltend machen. Wichtig ist nur, dass keine Verjährung eingetreten ist. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher möglichst bald ein.
Ihre Vorteile als Mieter: Möglichkeit auf Rückzahlung bereits gezahlter Mietzinserhöhungen, Rechtssichere Prüfung durch erfahrene Partneranwälte, Keine Kosten im Misserfolgsfall, Risikofreie Anmeldung – kein Aufwand für Sie
Wie viel bekomme ich zurück? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Höhe Ihrer Miete, dem Beginn der Indexierung und der Dauer des Mietverhältnisses. Eine konkrete Berechnung erfolgt im Rahmen der rechtlichen Prüfung.
Entstehen mir Kosten? Die Anmeldung zur Rückforderung Ihrer zu Unrecht verrechneten Mietzinserhöhungen ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sie tragen kein finanzielles Risiko. Nur im Erfolgsfall – also wenn wir gemeinsam mit unseren Partneranwält:innen tatsächlich eine Rückzahlung für Sie durchsetzen – behalten wir 50 % der rückerstatteten Summe als Erfolgsprovision ein. Dieser Anteil deckt sämtliche Kosten, die im Laufe des Verfahrens entstehen, wie etwa: die rechtliche Prüfung durch spezialisierte Mietrechtsexpert:innen, die Beauftragung externer Anwälte zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche, Verwaltung, Dokumentenprüfung und technische Infrastruktur sowie die Finanzierung möglicher Gerichtsverfahren. Für Sie bedeutet das: Sie müssen nichts vorfinanzieren und haben im Fall eines Misserfolgs keinerlei Kosten zu tragen – alle Aufwendungen werden in diesem Fall vollständig von uns bzw. dem beauftragten Prozessfinanzierer übernommen. So können Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko einfordern – wir übernehmen den Rest.
Wie läuft die Abwicklung? Nach Ihrer Anmeldung prüfen unsere Expert:innen Ihre Unterlagen vertraulich. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch eine unserer Partnerkanzleien. Wenn ein Rückforderungsanspruch besteht, wird dieser in Ihrem Namen durchgesetzt. Sie werden über alle Schritte transparent informiert.